Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster, Nordrhein-Westfalen
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- Bernd Muess Hinzugefügt 06.07.2018★ ☆ ☆ ☆ ☆SCH***E kann man nicht polieren...
Wussten Sie, dass in Deutschland jährlich mehr als 40 Millionen männliche Hühnerküken systematisch vom Leben in den Tod befördert werden? Sie werden vergast oder geschreddert, kaum, dass sie geschlüpft sind - im Schnitt mehr als 100.000 Hühnerküken - Tag für Tag! Der Grund: Die männlichen Küken der Legehennenrassen können natürlich keine Eier legen, sie sind aber auch nicht für die Mast geeignet, weil sie nicht genug Fleisch ansetzen. Kurzum: Sie bringen zu wenig Profit.
Rein statistisch wird jedes zweite Küken in der Legehennen-Zucht getötet. Weil das Mästen männlicher Küken der verwendeten Rassen für die Betriebe unwirtschaftlich ist, werden sie direkt nach dem Schlüpfen so zeitsparend und kostengünstig wie möglich entsorgt, das heißt: Sie werden mit Kohlendioxid vergast oder in manchen Fällen sogar einfach geschreddert. Und das völlig legal, als "normaler" Bestandteil der "Eier-Produktion"!
Vom Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen wurde das im vorigen Jahr höchstrichterlich bestätigt. Es urteilte, dass das massenhafte Kükentöten NICHT gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Die Begründung: Das Gesetz erlaube das Quälen und Töten von Tieren, wenn es denn aus einem vernünftigen Grund geschehe, und der sei ja mit der Wirtschaftlichkeit der Betriebe und der Versorgung der Bevölkerung gegeben.
Mit anderen Worten: Die Profitinteressen der Betriebe werden höher bewertet als der Tierschutz!
Ich frage Sie: Wollen wir so eine Gesetzeslage einfach achselzuckend hinnehmen? Wollen wir, dass das Profitstreben das millionenfache Töten hilfloser Küken legitimiert?
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